Ungarischer Fahrer angezeigt
Kennzeichenmissbrauch festgestellt – Fernzulassung ist unzulässig

20.11.2019 | Stand 02.08.2023, 19:03 Uhr
−Foto: n/a

Am Dienstagabend, 19. November, wurde durch die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb am Autohof in Thiersheim ein Pkw mit ungarischen Händlerkennzeichen festgestellt und einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der 42-jährige ungarische Fahrer das Fahrzeug an diesem Tag in Deutschland erworben und mit ungarischen Händlerkennzeichen versehen hatte.

THIERSHEIM Die vorübergehende Teilnahme am inländischen Verkehr mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen in Fällen, bei denen der ausländische Zulassungsvorgang mit Anbringen des ausländischen Kennzeichens erst im Inland abgeschlossen werden soll, eine sogenannte Fernzulassung, ist unzulässig. Somit wurde die Weiterfahrt durch die Beamten unterbunden und der Fahrer wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstößen gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung und Abgabenordnung angezeigt.

Schwandorf