THIERSHEIM Die vorübergehende Teilnahme am inländischen Verkehr mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen in Fällen, bei denen der ausländische Zulassungsvorgang mit Anbringen des ausländischen Kennzeichens erst im Inland abgeschlossen werden soll, eine sogenannte Fernzulassung, ist unzulässig. Somit wurde die Weiterfahrt durch die Beamten unterbunden und der Fahrer wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstößen gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung und Abgabenordnung angezeigt.
20.11.2019, 15:00 Uhr
Ungarischer Fahrer angezeigt Kennzeichenmissbrauch festgestellt – Fernzulassung ist unzulässig

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