NITTENAU Der 32-jährige Radfahrer, der angab, zuvor auf einer Party gewesen zu sein, stand so stark unter Alkoholeinfluss, dass er nicht einmal einen Alkotest machen konnte. Da auch das Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss einen Straftatbestand erfüllen kann, wurde eine Blutprobe genommen. Der Radler wurde mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus Schwandorf verbracht. Er zog sich Verletzungen an der Nase und Oberlippe zu.
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Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies oder deren Deaktivierung finden Sie hierAuf dem Heimweg von einer Party Betrunken mit dem Fahrrad gestürzt – Alkotest war nicht mehr möglich

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