Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Tödlicher Jagdunfall bei Nittenau wird Thema vor Gericht

27.06.2019 | Stand 12.10.2023, 11:28 Uhr
−Foto: n/a

Die tödlichen Schüsse eines Jägers im August 2018 haben nun juristische Konsequenzen. Damals war an der Bundesstraße B16 bei Nittenau im Landkreis Schwandorf der Beifahrer in einem Auto während der Fahrt zusammengesackt. Der 47-Jährige starb.

In der Folge stellte sich heraus, dass er durch das Projektil aus einer Schusswaffe getroffen worden war. Zur selben Zeit hatte in einem Waldstück neben der B16 eine Jagd stattgefunden. Die Ermittlungen konzentrierten sich daher schnell auf die an der Jagd beteiligten Personen, so wurden zum Beispiel die Waffen der Jäger näher untersucht. Dabei gab es eine Übereinstimmung zwischen Waffe und Projektil.

Nun muss sich ein 46-Jähriger vor dem Landgericht Amberg verantworten, aus dessen Waffe der tödliche Schuss abgegeben worden ist. Der Pressesprecher des Landgerichtes, Uli Hübner, teilte auf Anfrage mit, dass der Prozess am 16. Juli um 8.30 beginnt, als weitere Verhandlungstage sind der 17., der 22., der 24. und der 25. Juli vorgesehen. Der Angeklagte muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Schwandorf