WEIDEN Bei einer Kontrolle filmte er die Polizeibeamten und wollte dies sogleich ins Netz stellen. Dies stellt eine Straftat nach dem Kunsturheberrechtsgesetz, besser bekannt als Recht am eigenen Bild dar. Da der Mann beratungsresistent war und damit nicht aufhören wollte, wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft das Handy beschlagnahmt.
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Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies oder deren Deaktivierung finden Sie hierStraftat 50-Jähriger filmt Polizeikontrolle – jetzt ist das Handy beschlagnahmt

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