Kontrollen in Weiden
Das eine Auto hatte zu dunkle Scheinwerfer, das andere zu helle

24.04.2019 | Stand 03.08.2023, 18:01 Uhr
−Foto: n/a

Ob man ihr Fahrzeug des Nächtens gesehen hätte, bleibt fraglich. Jedenfalls hätte sich die 22-jährige Weidenerin nicht wundern dürfen, wenn sie übersehen worden wäre ...

WEIDEN Beamten der PI Weiden fiel am Dienstag, 23. April, in den Nachmittagsstunden ein Pkw auf, bei dem die Heckscheinwerfer auffallend dunkel waren. Bei näherer Inaugenscheinnahme stellten sie fest, dass verbotener Weise über den Scheinwerfern eine Tönungsfolie angebracht war. Das Fahrzeug und dessen lichttechnische Einrichtungen wären folglich in der Dunkelheit nur sehr schwer zu erkennen gewesen. Da so ein verbotener Umbau zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, durfte sich die junge Pkw-Inhaberin umgehend um die Beseitigung der Mängel kümmern, was sie auch tat. Für die Tuning-Umbauten erwartet sie aber dennoch eine Anzeige nach der Straßenverkehrszulassungsordnung.

Gerade entgegengesetzt tat es gegen 22 Uhr ein 26-Jähriger aus dem Raum Vilseck. Dieser kam mit seinem Pkw im Bereich der Centralwerkstätte den Beamten entgegen. Den Pkw des jungen Mannes sah man, im Vergleich zu dem Pkw der 22-jährigen Weidenerin, etwas zu sehr. Die Scheinwerfer des Pkws leuchteten sehr hell – zu hell. Auch der 26-jährige wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen, wo festgestellt wurde, dass auch er verbotener Weise an seinem Auto herumgeschraubt hatte. Die Lichter, welche nachträglich in dem Fahrzeug verbaut waren, waren schlichtweg für Pkws nicht zugelassen. Das Resultat war auch hier das Gleiche. Die Betriebserlaubnis des Pkws erlosch noch an Ort und Stelle und der junge Mann durfte sich umgehend an den Rückbau machen. Auch ihn erwartet eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung.

Schwandorf