SCHIRNDING/LANDKREIS WUNSIEDEL Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug in Großbritannien weder zugelassen, noch versichert ist. Der slowakische Fahrzeugführer kam in zusätzliche Erklärungsnöte, da er schon seit einem halben Jahr einen Wohnsitz im Bundesgebiet begründet hat und somit verpflichtet wäre, den Pkw in Deutschland zuzulassen. Somit handelte er sich Anzeigen nach Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Kfz, der Fahrzeugzulassungsverordnung und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz ein. Die Weiterfahrt wurde natürlich unterbunden.
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