A9/BERG/LANDKREIS HOF Bei der Kontrolle konnte der 62-jährige Fahrer seinen Führerschein nicht finden. Eine Überprüfung ergab, dass dem Mann vor zwei Jahren nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Der Pkw konnte durch von der Beifahrerin mit gültiger Fahrerlaubnis weitergefahren werden.
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Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies oder deren Deaktivierung finden Sie hierTrunkenheitsfahrt Am Steuer erwischt – 62-Jähriger hatte seinen Führerschein schon vor zwei Jahren abgeben müssen

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