Bußgeld und Ordnungswidrigkeitenanzeige
Alkohol im Blut und Einhandmesser in der Hosentasche

11.02.2019 | Stand 04.08.2023, 18:07 Uhr
−Foto: n/a

Am frühen Sonntagmorgen, 9. Februar, schauten sich die Schleierfahnder der Grenzpolizei Selb einen Pkw mit Wunsiedler Zulassung genauer an, der auf der Bundesstraße B303 bei Arzberg unterwegs war.

ARZBERG/LANDKREIS WUNSIEDEL Die Beamten stellten bei dem 38-jährigen Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch fest. Ein entsprechender Test ergab 0,32 mg/l. Bei einer solchen Blutalkoholkonzentration erwartet dem Mann als „Ersttäter“ ein Bußgeld von 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Da er in seiner Hostentasche auch noch ein Einhandmesser ohne berechtigtes Interesse mitführte, muss er auch noch mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz rechnen.

Schwandorf