Fälschung beweiserheblicher Daten
Fahrerkarte des Mitarbeiters genutzt

01.02.2019 | Stand 01.08.2023, 17:53 Uhr
−Foto: n/a

Am Donnerstag, 31. Januar, gegen 9.39 Uhr, wurde durch eine Streifenbesatzung der APS Schwandorf auf dem Parkplatz „Schloßberg“ der Autobahn A93 in Fahrtrichtung Hof ein 44-jähriger, polnischer Staatsangehöriger mit seinem Renault-Kleintransporter samt Anhänger einer Verkehrskontrolle unterzogen.

PFREIMD Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der 44-jährige Pole bei dem in seinem Kleintransporter verbauten elektronischen Kontrollgerätes die Fahrerkarte seines Mitarbeiters eingelegt hatte. Seine eigene Fahrerkarte hingegen befand sich in seiner Geldbörse. Beim Auslesen des Kontrollgerätes wurde zudem festgestellt, dass der 44-Jährige auch in den letzten vier Tagen die Fahrerkarte seines Mitarbeiters rechtswidrig verwendet hatte. Aufgrund dieser Feststellung wurden gegen den 44-Jährigen Ermittlungen wegen Fälschung beweiserheblicher Daten sowie nach dem Fahrpersonalgesetz eingeleitet. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Amberg musste der 44-jährige Pole eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro bezahlen. Die Fahrerkarte des Mitarbeiters wurde sichergestellt.

Schwandorf