Klingenlänge von neun Zentimetern
37-Jähriger hatte ein verbotenes Springmesser im Rucksack

20.12.2018 | Stand 04.08.2023, 3:39 Uhr
−Foto: n/a

Bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Zugverkehrs am Mittwochmittag, 19. Dezember, überprüften die Schleierfahnder der Grenzpolizei Selb unter anderem einen 37-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen.

SCHIRNDING/LANDKREIS WUNSIEDEL Dabei konnten sie im mitgeführten Rucksack ein Springmesser mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern auffinden. Der verbotene Gegenstand wurde sichergestellt und der Mann wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz angezeigt.

Schwandorf