Justiz
Mitarbeiter nicht angemeldet – Firmeninhaberin zu Geldstrafe verurteilt

11.12.2018 | Stand 03.08.2023, 20:56 Uhr
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Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Dienstort Weiden des Hauptzollamts Regensburg – ergaben, dass es eine im Landkreis Amberg-Sulzbach ansässige Unternehmerin über einen Zeitraum von über fünf Jahren in insgesamt 146 Fällen unterließ, die bei ihr angestellten Arbeitnehmer bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlich gezahlten Bruttolöhne, anzumelden.

LANDKREIS AMBERG-SULZBACH Die Firmeninhaberin unterließ es, die auf diese Löhne entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen fristgerecht abzuführen. Als Ausgleich für erbrachte Arbeitsstunden erhielten die Beschäftigten, neben den offiziell abgerechneten Löhnen, zusätzliche Sachleistungen in Form von Handelswaren des Unternehmens. Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf circa 37.500 Euro.

Neben der vom Amtsgericht Regensburg verhängten Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen zu je 75 Euro muss die verurteilte Geschäftsfrau auch für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie für die Verfahrenskosten aufkommen.

Schwandorf