Anzeige nach dem Asylgesetz
Kontrolle auf der A9 – Syrer hätte Berlin nicht verlassen dürfen

06.10.2018 | Stand 02.08.2023, 16:00 Uhr
−Foto: n/a

Eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Hof kontrollierte am Freitagnachmittag, 5. Oktober, auf der A9 einen Mercedes Lastkraftwagen. Die Umzugsfahrt ging von Berlin nach München.

A9/BERG/LANDKREIS HOF Im Rucksack des 21-jährigen Fahrers aus Syrien fanden die Beamten eine geringe Menge Marihuana auf. Das Rauschgift wurde beschlagnahmt und der Fahrer zur Anzeige gebracht. Der 29-jährige Beifahrer aus Syrien hatte eine Aufenthaltsgestattung, mit der Beschränkung auf Berlin dabei. Nachdem er keine Erlaubnis zum Verlassen mitführte, wurde er nach dem Asylgesetz zur Anzeige gebracht.

Schwandorf