Sechsstelliger Schaden
Schwarzarbeit am Bau – Inhaber einer Baufirma zu Freiheitsstrafe verurteilt

26.09.2018 | Stand 02.08.2023, 15:01 Uhr
−Foto: n/a

Zu einer Haftstrafe von knapp drei Jahren hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den Inhaber einer Baufirma aus Nürnberg unter anderem wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Betrugs verurteilt.

NÜRNBERG Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatten ergeben, dass der 52-Jährige in erheblichem Maß für seine Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen und dabei auch Betrug zu Lasten der Krankenversicherung begangen hatte. Um dies zu verschleiern, ließ er sich Scheinrechnungen erstellen und gab seine eigenen Arbeitnehmer als Subunternehmer aus, obwohl diese bei ihm abhängig beschäftigt waren. Der entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf ca. eine halbe Million Euro. Der Angeklagte wurde wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der weiteren Taten zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Scheinrechnungen, auch Abdeckrechnungen genannt, werden von Servicefirmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. Dieses wird im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, zum Beispiel Schmiergelder für Auftraggeber, genutzt.

Schwandorf