SCHWANDORF Dabei schlug eine Schranke auf das Dach des Mazda auf. Mit ihrem linken Spiegel streifte die Frau die zweite Schranke. Dabei wurden auch die Schranken nicht unerheblich beschädigt. Zum Glück kam der Zug etwas später. Um den Schaden kümmerte sich die Frau nicht. Erst verspätet plagte sie offenbar dann noch das schlechte Gewissen und sie verständigte telefonisch die Polizei. Das war aber zu spät. Darüber hinaus hatte sie ihre Wartepflicht am Unfallort verletzt, weshalb sich die 44-jährige Frau nun in einem Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten muss.
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