Strafrechtliche Konsequenzen
66-Jähriger war als Geisterfahrer auf der B15 unterwegs

04.04.2018 | Stand 20.07.2023, 13:10 Uhr
−Foto: n/a

Am Dienstag, 3. April, gegen 10 Uhr, wurde die Polizeiinspektion Hof von einem Verkehrsteilnehmer über einen vermeintlichen Geisterfahrer auf der Bundesstraße B15 informiert.

B15/HOF Sofort wurden mehrere Streifenbesatzungen zur B15, Fahrtrichtung Rehau, auf Höhe der Ausfahrt zur B2 beordert. Der Falschfahrer war bis zum Eintreffen der Streifenbesatzung bereits weitergefahren. Erste Befragungen vor Ort ergaben, dass wohl ein Skoda-Fahrer aus dem Saale-Orla-Kreis an der Ausfahrt der B2 in Richtung Konradsreuth ordnungsgemäß ausfuhr und dann seinen Pkw wendete und zurück auf die B15 fuhr. Dort kamen ihm dann mehrere Fahrzeuge entgegen, die bis zum Stillstand abbremsen mussten. Dennoch versuchte sich der Fahrer, durchzuschlängeln, und touchierte dabei die Leitplanke und ein Fahrzeug. Nun legte der Mann den Rückwärtsgang ein und fuhr auf die Ausfahrt zur B2 zurück. Da das Kennzeichen bekannt war, konnte eine Streifenbesatzung das Fahrzeug in der Ernst-Reuter-Straße anhalten. Der 66-jährige Fahrer räumte sein Fehlverhalten ein, das nun strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Schwandorf