Strafrechtliche Konsequenze
190 gegen 314 PS – Polizei beendet illegales Rennen auf Ambergs Straßen

26.03.2018 | Stand 20.07.2023, 13:02 Uhr
−Foto: n/a

In der Nacht von Sonntag auf Montag, 25. auf 26. März, lieferten sich die Fahrer zweier PS-starker Kraftfahrzeuge – ein Audi A5 und ein Ford Mustang Coupe – in Amberg ein Rennen, das nicht ohne strafrechtliche Folgen bleiben wird.

AMBERG Gegen 21.30 Uhr bemerkten Beamte der Polizeiinspektion im Stadtgebiet Amberg die Fahrzeuge, die mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten unterwegs waren. Der Fahrer des vorausfahrenden Audi A5 befuhr hierbei die Sechserstraße, bog in die Kastler Straße ab und fuhr weiter über die Fuggerstraße in die Gerberstraße stadtauswärts. Der Fahrer des Ford Mustang folgte diesem mit sehr kurzem Abstand. Während der Abbiegevorgänge brachen beide Fahrzeuge teilweise aus und konnten durch ihre Fahrzeugführer nur knapp unter Kontrolle gehalten werden.

Das Rasen der Fahrzeugführer steigerte sich noch weiter. Mit ihren leistungsstarken Fahrzeugen, der Audi A5 ist mit einem 190-PS-Motor, der Ford Mustang mit einem 314-PS-Motor ausgestattet, erhöhten die Fahrer ihre Geschwindigkeiten auf mehr als 200 km/h und bremsten selbst bei Einmündungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht ab. Die gefährliche Raserei nahm schließlich unter Einsatz mehrerer Streifenwägen in Lengenloh ihr Ende, ohne dass jemand hierbei zu Schaden kam bzw. ein Sachschaden entstand.

Die zwei Raser, ein 21-jähriger Amberger und 26-jähriger US-amerikanischer Soldat, müssen sich für ihr grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr strafrechtlich verantworten. Sie erhalten u.a. eine Strafanzeige wegen eines Vergehens der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Darüber hinaus wurde bei beiden Fahrern der Führerschein sichergestellt. Ihre hochwertigen Fahrzeuge wurden ebenso beschlagnahmt.

Bei der abschließenden Überprüfung wurden im Ford Mustang noch ein Teleskopschlagstock und ein Kampfmesser aufgefunden. Der US-Soldat erhält dafür zusätzlich eine Strafanzeige wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz.

Schwandorf