Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab kontrolliert keine Rauchmelder!

19.12.2017 | Stand 03.08.2023, 16:46 Uhr
−Foto: n/a

In allen Wohnungen in Bayern sind ab dem 1. Januar 2018 Rauchmelder vorgeschrieben. Die Eigentümer der Häuser oder Wohnungen müssen diese oft lebensrettenden Geräte installieren oder jemanden damit beauftragen. Um die Betriebsbereitschaft, also zum Beispiel Batteriewechsel, müssen sich die Mieter kümmern. Sollte sich der Eigentümer nicht darum kümmern, kann der Mieter dies von ihm verlangen.

LANDKREIS NEUSTADT AN DER WALDNAAB Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus oder wiederkehrende Kontrollen zur Betriebssicherheit durch das Landratsamt sind jedoch nicht vorgesehen.

Sollten sich in den nächsten Monaten Personen für Mitarbeiter der Bauüberwachung ausgeben und die Rauchmelder kontrollieren wollen, rät das Landratsamt dringend, diesen Leuten den Zutritt zur Wohnung zu verwehren. Es könnte sich um Kriminelle handeln, die Häuser und Wohnungen ausspionieren und einen Überfall oder Einbruch planen. Im Zweifelsfall sollte die Polizei gerufen werden.

Schwandorf