BERG Der in Genf wohnende Salvadorianer konnte den Fahndern zwar einen salvadorianischen Führerschein der Klasse „schwer“ vorweisen, doch dieser war, wie auf dem Dokument „schwarz auf weiß“ ersichtlich, seit November 2013 bereits abgelaufen. Eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist nun die bittere Pille für den 35-Jährigen. Auf die zu erwartende Strafe musste der Mann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung in Höhe von 900 Euro bezahlen.
Der im Britischen Harlow wohnende Pole konnte die Fahnder mit seinem Führerschein-Dokument ebenso nicht davon überzeugen, dass er berechtigt gewesen wäre seinen Kleinlastwagen auf bundesdeutschen Straßen zu fahren. Sein vorgezeigtes Dokument, ein britischer „Lernführerschein“, war zwar bis 9. Mai 2024 gültig, jedoch nicht in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist nun die Folge für den 38-jährigen Polen.
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