Nur einer auf freiem Fuß
Detektiv erwischt zwei Ladendiebe am Hauptbahnhof Regensburg

11.01.2021 | Stand 21.07.2023, 1:50 Uhr
−Foto: n/a

Gleich zwei Ladendiebe haben Detektive am Samstag, 9. Januar, in einem Geschäft am Hauptbahnhof Regensburg gestellt und der Bundespolizei übergeben. Nach einem der gestellten Diebe fahndete die Staatsanwaltschaft Deggendorf mit einem Erzwingungshaftbefehl.

Regensburg. Gegen 16 Uhr informierte ein Ladendetektiv eines Lebensmittelgeschäftes am Hauptbahnhof die Bundespolizei und teilte mit, dass er zwei Ladendiebe gestellt habe. Wie sich herausstellte, hatte ein 24-jähriger Regensburger versucht, Ware im Wert von 1,36 Euro zu stehlen. Der 24-Jährige war in Begleitung eines 32-jährigen Mannes, ebenfalls in Regensburg wohnhaft, der vier Flaschen Bier in seinen Rucksack verstaut hatte. Auch er hatte versucht, das Geschäft ohne Bezahlen zu verlassen. Die aufmerksamen Ladendetektive konnte die beiden Männer allerdings nach Passieren der Kassen stellen und der Bundespolizei übergeben. Trotz des geringen Wertes des Stehlgutes ergeben sich für beide Männer jetzt erhebliche Konsequenzen.

Bei dem 24-Jährigen stellten die Bundespolizisten neben dem Diebesgut auch ein Tierabwehrspray sicher. Es besteht somit der Tatverdacht eines Diebstahls mit Waffen. Nach der erforderlichen Sachbearbeitung kam er wieder auf freien Fuß.

Nicht so der 32-Jährige. Bei ihm stellten die Beamten bei der fahndungsmäßigen Überprüfung nämlich einen Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf fest. Weil der Mann eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nicht bezahlt hatte, ordnete das Amtsgericht Viechtach im September 2020 Erzwingungshaft in Höhe von 13 Tagen an. Bei Zahlung der Geldbuße, einschließlich der entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 542 Euro, hätte der Gesuchte die drohende Haft abwenden können. Dazu war er allerdings nicht in der Lage.

Der zuständige Bereitschaftsstaatsanwalt ordnete deshalb die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt an. Dies war aber erst am Sonntagvormittag möglich, sodass der Verhaftete eine Nacht im Gewahrsam der Bundespolizei verbringen durfte, ehe er in die Haftanstalt eingeliefert werden konnte.

Regensburg