Sachen gibt‘s
Sex im Auto ist kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen

08.01.2021 | Stand 24.07.2023, 22:44 Uhr
−Foto: n/a

Gemeinsam vor einem Einkaufsmarkt in Cham sitzen und ein Bier trinken – dies sieht das Infektionsschutzgesetz nicht als Grund, um die Wohnung zu verlassen.

Cham. Deshalb wurde am Donnerstag, 7. Januar 2021, gegen einen 45-jährigen Waldmünchner und eine 45-jährige Chamerin entsprechend Anzeige erstattet.

Gleiches gilt für zwei Chamer, die sich in einem Chamer Ortsteil in einem Auto vergnügten. Die Frau war dabei etwas lauter und besorgte Bürger riefen die Polizei.

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