Ausgangssperre missachtet
Zigarettenholen, Spazierengehen, Saufen – alles keine triftigen Gründe, sich nachts draußen herumzutreiben!

20.12.2020 | Stand 21.07.2023, 1:16 Uhr
−Foto: n/a

Im Rahmen des alltäglichen Streifendienstes kontrollierten diverse Streifenbesatzungen der PI Nord im ganzen Dienstbereich zwischen 18. Dezember, 22.30 Uhr, und 20. Dezember, 3.30 Uhr, zahlreiche Personen, die im öffentlichen Raum unterwegs waren. Dabei traf es Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen.

Regensburg. Während ein Großteil dieser kontrollierten Personen ihre Bewegungen schlüssig begründen konnten, waren auch zahlreiche Personen unterwegs, die keinerlei nachvollziehbare Begründungen vorweisen konnten oder wollten. So wurde auch die Ansicht offenbar, dass die Ausgangssperren nur für alle anderen Mitbürger gelten, aber nicht für einen selbst bzw. eher einen Empfehlungscharakter hätten, als eine Verpflichtung wären. Die PI Nord wird gegen 18 zumeist männliche und junge Personen Anzeigen vorlegen, die mit Begründungen wie „Zigarettenholen, “Spazierengehen“ und (Zitat) „…war beim Saufen…“ die Beamten nicht überzeugen konnten. Unter den beanstandeten Personen waren zwölf deutsche Staatsangehörige.

Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung liegt der Regelsatz der Ordnungswidrigkeit bei 500 Euro. Hoffentlich verhilft die Höhe des Bußgeldes allen Unbelehrbaren zur Einsicht, wenn sie sich herumspricht.

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