Das Urteil ist gefallen
Drei Wochen altes Baby lebensgefährlich verletzt – Vater muss drei Jahre ins Gefängnis

31.07.2020 | Stand 13.09.2023, 6:26 Uhr
−Foto: n/a

Ein 37-Jähriger, der heute in Abensberg wohnt, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Georg Kimmerl sah es als erwiesen an, dass der Mann am 17. November 2019 in Neustadt an der Donau seinen drei Wochen alten Sohn schwerst verletzt hat.

Regensburg. Paukenschlag am dritten und letzten Tag vor dem Landgericht Regensburg – ein wegen Misshandlung Schutzbefohlener angeklagter Mann hatte bislang zur Tat weitgehend geschwiegen, er sei damals mit dem Kind auf dem Arm und dem Fläschchen in der Hand im Wohnzimmer gestolpert, das Kind sei ihm aus der Hand gefallen – so die bisherige Version, die sogar seitens der Polizei in der damaligen Wohnung in Neustadt an der Donau (Landkreis Kelheim) nachgestellt worden war. Am Freitag, 31. Juli, war nun plötzlich alles ganz anders. Der 37-Jährige gestand, das Kind geschlagen zu haben. Der Junge habe geschrien, er habe nicht mehr gewusst, was er tun soll, „ich war so in meinem Blackout, dass ich ihn dann geschlagen habe“, so der 37-Jährige vor Gericht. Nähere Angaben zur Art des Schlagens – mit der flachen Hand, der Faust oder einem Gegenstand – wollte er nicht machen. Daran könne er sich nicht erinnern. Auch, ob er denn Kopf des drei Wochen alten Säuglings gegen etwas Hartes geschlagen habe, wisse er nicht mehr. „Ich weiß, das wird mir keiner verzeihen“, sagte der 37-Jährige unter Tränen – ihm gegenüber saß die Mutter der Kinder, auch ihr standen die Tränen in den Augen. „Ich bereue es, ich werde meine Kinder nie wieder sehen, ihnen nie wieder in die Augen schauen können“, so der 37-Jährige. Seinen Eltern habe er angeblich erst am Donnerstag, also am Tag vor dieser Aussage, von seiner Tat erzählt, er sei froh, dass die Familie ihn nicht fallengelassen hat. „Das alles wird mich ein Leben lang verfolgen!“

Welche Folgen die massive Gewalteinwirkung für das Kind haben wird, ist heute noch nicht absehbar. Die Kindsmutter berichtete am Freitag vor Gericht, dass bei der Physiotherapie aufgefallen sei, dass das Kind in Bauchlage seine Beine nicht richtig bewegen kann, krabbeln könne der mittlerweile neun Monate alte Junge noch nicht. Demnächst stehe ein Termin bei einem Neurologen an, um abzuklären, ob Nerven geschädigt worden sind.

In ihrem Plädoyer schilderte Oberstaatsanwältin Christine Müller, dass man am „Ende einer sehr schwierigen Beweisaufnahme“ stehe, der Kindsvater sei offenbar an jenem Novemberwochenende völlig überfordert gewesen. Die Mutter der Kinder sei stationär im Krankenhaus gewesen, die Oma habe an diesem Wochenende keine Zeit gehabt. Er habe das Schreien des Kindes nicht mehr ertragen, dann sei es zu den körperlichen Übergriffen gekommen. Zwei Mal habe er den Kopf des Kindes gegen eine feste Struktur geschlagen. Mindestens acht weitere Male habe er mit der Hand, der Faust oder einem Gegenstand zugeschlagen. Als er wieder zur Besinnung gekommen sei, habe er Handlungsbedarf gesehen und versucht, die Hebamme zu erreichen. In der Klinik seien dann die massiven Verletzungen des Kindes festgestellt worden. Das Kind habe durch eine Magensonde ernährt werden müssen und starke Schmerzmittel bekommen. Es bestand Lebensgefahr. Zum Tatzeitpunkt sei der Vater zweier Kinder mit den Nerven am Ende gewesen, es habe eine „akute Überlastungssituation“ bestanden. Müller forderte eine Haftstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Vertreterin der Nebenklage schloss sich den Ausführungen und dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Nicht glauben wollte sie dem Angeklagten allerdings, dass er sich nicht mehr an das erinnere, was in jener Nacht konkret passiert ist.

Auch Verteidiger Martin Gaußmann wollte nicht mehr allzuviel hinzufügen, weitgehend schloss er sich den Ausführungen der Oberstaatsanwältin an. Nur bei der Strafzumessung plädierte er für eine Bewährungsstrafe. Die U-Haft habe seinem Mandaten sehr zugesetzt, er habe viel abgenommen. Er betonte die „erhöhte Haftempfindlichkeit“ seines Mandanten. Er plädierte auf ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung.

In seinen letzten Worten beteuerte der Angeklagte nochmals, dass es ihm „wirklich sehr leid“ tue, was passiert ist. „Ich kann das gar nicht in Worte fassen, ich liebe meine Kinder über alles, ich wünsche ihnen alles, alles Gute!“

Die 5. Strafkammer am Landgericht Regensburg unter Vorsitz von Georg Kimmerl verurteilte den 37-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Dabei stützte man sich im Wesentlichen auf die Aussagen des Rechtsmediziners der Uni Erlangen, der ein Gutachten zu den Verletzungen des Kindes erstellt hatte. Das Kind sei einer „lebensgefährdenden Behandlung“ unterzogen worden. Für den Tatbestand der Misshandlung Schutzbefohlener – wie angeklagt – habe die nach dem Gesetz erforderliche „rohe Gesinnung“ gefehlt, so erfolgte die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regensburg