In Regensburg verhaftet
Gegen Bewährungsauflagen – 31-Jähriger muss seine Strafe absitzen

13.02.2020 | Stand 31.07.2023, 21:00 Uhr
−Foto: n/a

Die Bundespolizei hat am Mittwoch, 12. Februar, in Regensburg einen 31-Jährigen verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Amberg eingeliefert.

Regensburg. Bundespolizisten kontrollierten am Mittwochvormittag einen 31-jährigen Deutschen am Hauptbahnhof in Regensburg. Bei einer fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten einen Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Schwandorf vom Januar 2020 fest.

Das Gericht hatte den Gesuchten im Februar 2019 wegen falscher Verdächtigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Strafvollstreckung wurde gegen Auflagen auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte verstieß in der Folge aber gröblich und beharrlich gegen die Bewährungsauflagen und zeigte zudem einen Wohnsitzwechsel nicht an. Das Gericht hat deshalb die Aussetzung der Strafvollstreckung widerrufen und Sicherungshaftbefehl angeordnet. Neben dem Sicherungshaftbefehl lagen zu dem 31-Jährigen noch vier Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaft Amberg ein – einmal wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und dreimal wegen Erschleichen von Leistungen.

Nach Vorführung am Amtsgericht Schwandorf lieferten die Bundespolizisten den Verhafteten am Nachmittag in die Justizvollzugsanstalt Amberg zur Verbüßung der dreimonatigen Freiheitsstrafe ein.

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