Ermittlungen dauern an
Hauptzollamt Regensburg prüft Einhaltung des Mindestlohns

29.01.2020 | Stand 04.08.2023, 4:30 Uhr
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Am Dienstag, 21. Januar, haben circa 60 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg an den Standorten Regensburg, Weiden und Hof im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft.

REGENSBURG Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner die Beschäftigten zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Im Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des seit 1. Januar 2020 geltenden Mindestlohns von 9,35 Euro pro Stunde. Vor diesem Hintergrund wurden vor allem Gewerbebetriebe, die besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind, wie zum Beispiel Gaststätten, Spielhallen, Tankstellen und der Einzelhandel, überprüft.

In einem vorläufigen Ergebnis der durchgeführten Prüfungen erhielten die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg 33 Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Mindestlohns, der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, zu illegaler Beschäftigung und zu Meldepflichtverstößen. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht in insgesamt vier Fällen der Verdacht des Leistungsmissbrauchs beziehungsweise der Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung.

Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg dauern derzeit noch an.

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