Urteil der Jugendkammer
Mädchen mit Messer schwer verletzt – 24-Jähriger muss in die Psychiatrie

16.12.2019 | Stand 13.09.2023, 0:23 Uhr
−Foto: Foto: Ursula Hildebrand

Weil er am 30. April dieses Jahres in Lam (Landkreis Cham) ein 15-jähriges Mädchen niedergestochen hat, muss ein 24-Jähriger aus Lohberg (Landkreis Cham) in die Psychiatrie.

REGENSBURG Das Landgericht Regensburg sah es als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen auf dem Schulweg verfolgt und mit einem Messer verletzt hat. Für das Kind hat die Tat bis heute Folgen – körperlich wie psychisch. Die Anklage lautete auf versuchten Mord, verurteilt wurde der junge Mann am Mittwoch, 11. Dezember, nun wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richter Carl Pfeiffer geht davon aus, dass der 24-Jährige, der an einer chronischen paranoiden Schizophrenie leidet, zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig war. Da er aber für die Allgemeinheit gefährlich sei, da weitere Taten nicht auszuschließen sind, wird er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Er müsse sich mit seiner Tat auseinandersetzen, so der Rat der Kammer.

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