Prozess ist unterbrochen
Afghane soll seine Ex-Freundin brutal vergewaltigt haben – hat der Gutachter geschludert?

18.11.2019 | Stand 13.09.2023, 0:55 Uhr
−Foto: n/a

Das deutsche Rechtssystem bietet zahlreiche Möglichkeiten, die auch Angeklagte eines Strafprozesses nutzen können. Sie können zum Beispiel Richter ablehnen oder Gutachten in Frage stellen – all das wird eifrig von Anwälten im Namen ihrer Mandanten getan. Am Montag, 18. November, hatte es die 5. Strafkammer am Landgericht Regensburg unter dem Vorsitz von Richter Georg Kimmerl mit zwei Anwälten zu tun, die offenbar ganz genau wussten, was alles möglich ist.

REGENSBURG Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-jährigen Angeklagten vor, am 11. Mai dieses Jahres seine Ex-Freundin in Nittendorf aufgesucht zu haben, nachdem er ihr nach der Trennung mehrfach nachgestellt hatte. In der Wohnung soll er die junge Frau mit einem Messer bedroht haben – letztlich, so die Anklageschrift, habe er seine Ex-Freundin zum Sex gezwungen. Nach der Vergewaltigung habe er die Frau aufgefordert, mit ihm im Auto wegzufahren, auch da habe er mit dem Messer gedroht. Nach einer kurzen Fahrstrecke habe die Frau angehalten und sei geflüchtet.

Noch vor Verlesung dieser Anklageschrift wandte sich Anwalt Julian Wunderlich gegen die Besetzung der Kammer, da nur zwei anstatt drei Berufsrichter für den Prozess eingeteilt sind. Nach kurzer Pause verkündete Richter Kimmerl, man wolle den Prozess in der vorliegenden Besetzung führen. Nun schlug die Stunde von Anwalt Hubertus Werner. Der nämlich stellte den Antrag, den bestellten Gutachter für befangen zu erklären. Der Gutachter sei mit einer vorgefertigten Meinung in die JVA zu seinem Mandanten gekommen und habe dies auch gleich zum Ausdruck gebracht. Werner führte weiter aus, dass die bei der Begutachtung anwesende Dolmetscherin wohl nur eine Sprachmittlerin sei. Sein Mandant habe das Gefühl gehabt, dass einige Male falsch übersetzt worden sei. Zudem habe die Begutachtung nur etwa eine Stunde gedauert, was für solch einen schwierigen Fall nicht ausreiche. Werner bemängelte zum Beispiel, dass die Traumatisierung seines Mandanten durch die Flucht, einen schweren Unfall während dieser Flucht, bei dem er Kopfverletzungen erlitten hatte, und der Tod seines Bruders nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Die „Mindestanforderungen an ein Schuldunfähigkeitsgutachten“ seien nicht erfüllt worden.

Nach einer für alle Beteiligten passenden Lösung ringend, schlug Kimmerl vor, dass der Gutachter bis Dienstag eine Stellungnahme abgibt – ebenso die Sprachmittlerin. Zudem werde man in der JVA erfragen, wie lange der Termin der Begutachtung gedauert hat. Je nach Sachlage werde man dann, wie im Zeitplan vorgesehen, am Mittwoch weiterverhandeln – oder aber ein neuer Sachverständiger müsse den Angeklagten begutachten. Der Prozess müsste dann neu terminiert werden.

Ins Bild dieses etwas unübersichtlichen Prozessauftaktes passte, dass der Angeklagte laut Anklageschrift in Afghanistan geboren ist und die iranische Staatsbürgerschaft hat, sich jedoch herausstellte, dass er im Iran geboren ist und afghanischer Staatsbürger ist ...

Hier geht‘s zur Polizeimeldung vom 13. Mai dieses Jahres

21-Jähriger bedroht seine Ex-Freundin mit einem Messer

Regensburg