Entscheidung
Befangenheitsantrag abgelehnt – Prozess gegen Joachim Wolbergs geht weiter

22.10.2019 | Stand 02.08.2023, 23:40 Uhr
−Foto: Foto: Ursula Hildebrand

Mit Beschluss vom 22. Oktober hat die nach der Geschäftsverteilung des Landgerichts Regensburg zuständige Ablehnungskammer Joachim Wolbergs‘ Befangenheitsantrag gegen die im zweiten Prozess gegen ihn erkennenden Berufsrichter vom 16. Oktober zurückgewiesen.

REGENSBURG Das Verfahren kann also fortgesetzt werden. Allerdings verschiebt sich die ab 23. Oktober vorgesehene Beweisaufnahme, weil noch zwei Opening-Statements, eine Verteidigererklärung und die Einlassung von Joachim Wolbergs ausstehen. Die Zeugen für den Verhandlungstag wurden bereits abgeladen.

Zur Begründung der Zurückweisung des Befangenheitsantrags führt der Kammerbeschluss, kurz zusammengefasst, aus, dass die unter Berufung auf Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg erfolgte Nichtannahme eines Verfahrenshindernisses durch die abgelehnten Richter keine Zweifel an deren Unvoreingenommenheit aufkommen lasse. Auch den rechtlichen Hinweis des Vorsitzenden auf eine mögliche Strafbarkeit wegen Untreue und die damit zusammenhängenden Terminabsprachen sieht die Ablehnungskammer nicht als Besorgnis der Befangenheit auslösende prozessuale Maßnahmen.

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