Attacke mit Sushi-Messer
Staatsanwalt fordert sieben Jahre Haft wegen versuchten Totschlags – Verteidiger plädiert auf gefährliche Körperverletzung

16.09.2019 | Stand 13.09.2023, 2:02 Uhr
−Foto: Foto: Ursula Hildebrand

Sieben Jahre Haft wegen versuchten Totschlags – so die Forderung der Staatsanwaltschaft gegen einen angeklagten Vietnamesen. Der 1964 geborene Mann hatte seinen Kontrahenten, ebenfalls ein Vietnamese, am 6. Januar dieses Jahres mit einem Sushi-Messer schwer am Hals verletzt. Das gab er zu – doch aus der Sicht seines Verteidigers handelte es sich „nur“ um gefährliche Körperverletzung. Anwalt Michael Haizmann plädierte daher auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

REGENSBURG Ohne Regung und mit gesenktem Kopf lauschte der Angeklagte am Montag, 16. September, den Worten des Staatsanwaltes. Denis Biermann ging in seinen Ausführungen vor allem auf die Unfall-Version ein, die der Angeklagte Monate nach der Tat plötzlich in den Raum gestellt hatte.

Vorausgegangen waren dieser Tat Verhandlungen über die Übernahme eines Restaurants in der Ludwigstraße in Regensburg. Das spätere Opfer hatte zugesagt, dass der Pachtvertrag umgeschrieben werde – das aber geschah nie. Die Brauerei habe auch kein Interesse daran gehabt. 180.000 Euro sind für die Übernahme des Restaurants bereits geflossen, schilderte Biermann, das dann „mit einer mehr oder weniger dubiosen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ geführt worden war. Auch ein Schreiben des Zolls, in dem es um die illegale Beschäftigung von Mitarbeitern ging, habe zum Streit der beiden Parteien beigetragen.

Am 6. Januar dieses Jahres kam es dann zur blutigen Tat, wegen der sich der 57-Jährige aktuell zu verantworten hat. Mit einem Sushi-Messer habe der Angeklagte seinem Opfer einen 22 Zentimeter langen Schnitt „von Ohrläppchen zu Ohrläppchen“ zugefügt. Nur durch die schnelle Reaktion des Sohnes des Angeklagten, der dem blutenden Mann Erste Hilfe leistete, habe er überlebt. Wegen versuchten Totschlags beantragte Biermann eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die Vertreter der Nebenklage gingen noch einen Schritt weiter. Ihrer Ansicht nach müsse man sich auch fragen, ob es nicht versuchter Mord gewesen sei. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Gegenübers ausgenutzt und ihn heimtückisch mit dem Sushi-Messer angegriffen und schwer verletzt.

Verteidiger Michael Haizmann konnte keine Tötungsabsicht bei seinem Mandanten erkennen – schon gar keine Heimtücke, die auf einen versuchten Mord hindeuten würde. Zudem müsse man berücksichtigen, dass sein Mandant „nach Strich und Faden betrogen worden“ sei, man habe „ihn ausgenommen wie eine Weihnachtsgans“. Der Streit, der letztlich zur Tat geführt hatte, sei also nicht von heute auf morgen, sondern über Jahre aufgebaut worden. Haizmann beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten für seinen Mandanten.

In seinem Schlusswort betonte der Angeklagte, dass es ihm leid tue, dass er sich nicht habe beherrschen können. Er bat das Gericht, ihm eine Chance zu geben, damit er sich weiter um seine Familie kümmern könne.

Das Urteil wird am Mittwoch, 25. September, um 10.30 gesprochen.

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