NITTENDORF Bei der anschließenden Überprüfung wurde zudem festgestellt, dass der 41-Jährige keine Fahrerlaubnis für das zweirädrige Kleinkraftrad besaß. Die Weiterfahrt wurde daraufhin unterbunden. Den 41-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen der verbotswidrigen Befahrung der Autobahn. Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen mit Kraftfahrzeugen nur benutzt werden, wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.
16.08.2019, 10:18 Uhr
45km/h „schnell“ Mit dem Roller auf Autobahn unterwegs – 41-Jähriger hatte keinen Führerschein

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