Landgericht Regensburg
Netto-Filiale mit Softairpistole ausgeraubt – 33-Jähriger muss in Haft

09.04.2019 | Stand 13.09.2023, 0:14 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Erst hörte sie eine männliche Stimme und dann spürte sie eine Pistole an ihrer rechten Schläfte – so begann im Oktober 2018 der Albtraum für eine 24-jährige Kassiererin in einer Netto-Filiale in Regensburg. Die 24-Jährige richtete am 24. Oktober 2018 gerade die Kassenbelege her, als um 19.50 Uhr, also zehn Minuten vor Ladenschluss, ein maskierter bewaffneter Mann im Supermarkt auftauchte. Der Unbekannte hielt ihr die Pistole an den Kopf und forderte: „Schublade öffnen, Geld raus!“

Die Kassiererin öffnete daraufhin mit ihrer Autorisierungskarte die Kasse. Noch bevor die junge Frau die Gelegenheit hatte, Geld herauszunehmen, griff der Maskierte selbst hinein. In diesem Moment packte ein Stammkunde den maskierten Mann und versuchte, ihn zu Boden zu bringen. Schließlich griff ein weiterer Kunde ein und gemeinsam gelang es ihnen, den Unbekannten auf dem Boden zu fixieren. Der zweite Helfer trat dem Maskierten dabei die Pistole aus der Hand. „Die Pistole landete im Obst- und Gemüsebereich“, erinnerte sich die 24-jährige Kassiererin am Montag, 8. April, bei der Gerichtsverhandlung gegen den 33-jährigen, geständigen Täter. Obwohl die 24-Jährige damals körperlich unversehrt blieb, leidet sie bis heute. „Ich habe damals nicht mehr weiterkassiert. Ich war dazu nicht in der Lage“, beschreibt die Frau als Zeugin vor Gericht. Bis heute leidet sie an Schlafstörungen und kann das Haus nicht ohne Begleitung verlassen.

Der Täter entschuldigte sich bei der 24-Jährigen. Sein Anwalt erklärte schließlich den Grund für den Raubüberfall. Er erzählte, dass der Angeklagte damals täglich die Droge Crystal konsumierte und auch regelmäßig Kokain einnahm. Weil er Drogenschulden bezahlen musste und Angst hatte, bald auf dem Trockenen zu sitzen, entschloss er sich, die Netto-Filiale bewaffnet mit einer ungeladenen Softairpistole auszurauben. Der 33-Jährige wurde des schweren Raubes schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regensburg