2.4 Promille
Haftbefehl vollstreckt – 29-Jähriger muss nach Ausnüchterung ins Gefängnis

04.03.2019 | Stand 03.08.2023, 14:39 Uhr
−Foto: n/a

Beamte der Bundespolizei vollstreckten am Donnerstagnachmittag, 28. Februar, einen Haftbefehl gegen einen 29-jährigen Deutschen. Vor der Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt musste der Mann allerdings noch ausgenüchtert werden.

REGENSBURG Eine Streife der Bundespolizei hatte den Mann am Hauptbahnhof kontrolliert und dabei einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg festgestellt. Wie sich herausstellte, hatte der Gesuchte wegen Erschleichen von Leistungen noch eine Geldstrafe in Höhe von 1.230 Euro zuzüglich 155 Euro Verfahrenskosten offen. Ersatzweise drohten 41 Tage Haft.

Mangels Barmittel sollte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Der sofortigen Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt stand allerdings der stark alkoholisierte Zustand des 29-Jährigen entgegen. Eine Atemalkoholmessung hatte einen Wert von etwa 2,4 Promille ergeben. Zur Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit des Verhafteten zogen die Beamten einen Arzt hinzu. Nachdem der Mann eine Nacht im Gewahrsam der Bundespolizei verbracht hatte und ausgenüchtert war, lieferten ihn die Bundespolizisten am Freitag in die Justizvollzugsanstalt Regensburg zur Verbüßung der Restfreiheitsstrafe ein.

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