Entziehung Minderjähriger
„Aus der Not heraus“ – Mutter flieht mit ihrem vierjährigen Sohn in die Schweiz

19.10.2018 | Stand 13.09.2023, 0:44 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

„Ich habe einen Fehler gemacht und das weiß ich auch“, erklärte die 41-jährige Angeklagte. Die gelernte Krankenschwester stand am Donnerstag, 18. Oktober, wegen Entziehung Minderjähriger vor dem Regensburger Amtsgericht.

REGENSBURG Nachdem das Familiengericht 2016 entschied, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den gemeinsamen, damals vierjährigen Sohn dem Vater und Ex-Freund der 41-Jährigen zu übertragen, weigerte sich die Mutter, das Kind herauszugeben. Damit ihr Aufenthaltsort unbekannt bleibt und der Vater nicht an das Kind herankommt, zog sie mehrmals mit dem Jungen um, ohne beim Einwohnermeldeamt vorstellig zu werden. Schließlich verließ sie Deutschland und zog mit ihrem Sohn in die Schweiz. In Zürich wurde die 41-Jährige im Mai 2018 bei der Arbeit festgenommen. Das Kind wurde noch am selben Tag dem Vater übergeben. Der hatte seinen Sohn zu diesem Zeitpunkt seit über zwei Jahren nicht mehr gesehen.

Der Vater trat als Zeuge vor Gericht auf und berichtete, dass dieser Geschichte schon unzählige Konflikte vorausgegangen waren und mehrere Gerichtsverhandlungen geführt worden waren. „Nach 35 Urteilen habe ich aufgehört zu zählen“, so der 40-Jährige. Teilweise wurden neun Verfahren parallel geführt. Circa 1.000 Seiten Schriftverkehr existieren zwischen den beiden Parteien.

Die Mutter des Kindes zeigte sich vor Gericht geständig und gab zu, mit ihrem Sohn in die Schweiz geflüchtet zu sein. Dennoch betonte sie, dass sie diese Entscheidung „aus einer Not heraus“ traf. Das Kind war zu keiner Zeit in Gefahr. Das weiß auch der Vater. „Dass sie liebevoll mit ihm umgehen kann, steht außer Frage“, betonte er vor Gericht.

Die 41-Jährige wurde schließlich der Entziehung Minderjähriger schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Wie es für die Mutter, den Vater und vor allem für das Kind weitergeht, klärt nun ein Familiengericht.

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