Landgericht Regensburg
Totschlags-Prozess – hat der 32-Jährige seine Ex-Freundin erstochen?

02.10.2018 | Stand 02.08.2023, 22:39 Uhr
−Foto: n/a

Seine Augen sind feucht, das Gesicht bleich. Der 32-Jährige wirkt nervös. Als die Journalisten den Mann auf der Anklagebank fotografieren, hebt er einen Ordner und verdeckt damit sein Gesicht. Der 32-Jährige steht seit Montag, 1. Oktober, wegen Körperverletzung und Totschlags vor dem Regensburger Landgericht. Im Januar 2018 soll der Mann aus Wiesbaden seine ehemalige Lebensgefährtin zunächst mehrfach ins Gesicht geschlagen und sie anschließend mit einem Küchenmesser erstochen haben.

REGENSBURG Am Montag, 22. Januar, gegen 14.30 Uhr soll der 32-Jährige laut Staatsanwaltschaft mit einem Taxi von Wiesbaden nach Regensburg gefahren sein, um seine Ex-Freundin in ihrer Wohnung zu besuchen. Gegen 18 Uhr soll er in der Domstadt angekommen sein. Am selben Abend soll es zwischen dem 32-Jährigen und seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Der Angeklagte soll seine Ex-Freundin mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben, während sie vermutlich in der Badewanne lag. Nachdem die 33-Jährige das Badezimmer verlassen hatte, soll der Angeklagte mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 11,5 Zentimeter auf sie eingestochen haben. Laut Staatsanwaltschaft soll er dabei die Absicht gehabt haben seine Ex-Freundin zu töten. Durch die Faustschläge des 32-Jährigen soll das Opfer mehrere starke Blutungen erlitten haben. Außerdem sollen der Frau mehrere Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt worden sein, von denen eine ihr Herz traf. Die Messerstiche soll der 32-Jährige mit so viel Wucht ausgeführt haben, dass schließlich die Klinge vom Griff abgebrochen sein soll. Der 32-Jährige wollte sich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nicht äußern.

Einer der Zeugen beim Prozess war ein Polizeibeamter, der sich an jenem Abend gegen 21.15 Uhr mit seinen Kollegen am Tatort befand. Als der Polizist zum Tatort kam, öffnete ihm der alkoholisierte 32-Jährige selbst die Tür. „Er hatte ein T-Shirt und eine Unterhose an, sie waren mit Blut verschmiert“, schilderte der Polizeibeamte. Die 33-jährige Frau lag nackt in der Wohnung, auf dem Boden befanden sich ebenfalls Blutspuren. Die Polizisten brachten den Angeklagten in die Küche der Wohnung, wo er ihnen schließlich seine Version der Geschehnisse schilderte. Laut des Polizeibeamten im Zeugenstand, berichtete ihnen der 32-Jährige damals, dass die Frau drogenabhängig gewesen sei und sich selbst oft geritzt habe. „Sie hat sich gestochen“, soll der Angeklagte damals mehrmals gesagt haben. Während der Rettungsdienst versuchte, die Frau zu retten, fragte der 32-Jährige mehrmals in Sorge, ob seine Lebensgefährtin tot sei. Er habe geschluchzt und leicht mit dem Kopf gegen die Kücheneinrichtungen geschlagen. „Nicht, dass er sich verletzten wollte, sondern im Leid“, erzählte der Polizist vor Gericht. Der 32-Jährige behauptete, dass die Frau ein Bad genommen hätte. Als sie dann längere Zeit nicht aus dem Badezimmer rausgekommen war, sei er hineingegangen und sah, dass das Bad voller Blut war. Er versuchte angeblich, sie mit Herzmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung wiederzubeleben. Als ihm das nicht gelang, will er den Rettungsdienst angerufen haben.

Für die Verhandlung gegen den 32-Jährigen sind noch vier weitere Prozesstage angesetzt. Ein Urteil wird am Freitag, 12. Oktober, erwartet.

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