Polizei warnt
Cannabis-Wodka – Besitz und Einfuhr in Deutschland verboten

16.08.2018 | Stand 31.07.2023, 0:24 Uhr
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In grenznahen Duty-Free-Shops auf tschechischer Seite Wodkamischungen mit Cannabisprodukten (Blüten, Samen etc.) angeboten. Diese werden in der Tschechischen Republik legal verkauft. Zum Problem kann dies allerdings werden, wenn diese oftmals gutgläubig erworbenen Alkoholmischungen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden.

FURTH IM WALD Hierzulande fällt Cannabis nämlich unter das Betäubungsmittelgesetz, wodurch Besitz, Einfuhr etc. verboten sind. Dies wurde einer 35-Jährigen aus Norddeutschland zum Verhängnis, als sie am Mittwoch, 8. August, von Schleierfahndern der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald auf der B20 kurz nach der Einreise ins Bundesgebiet kontrolliert wurde. Gutgläubig hatte sie in einem Duty-Free-Shop zuvor eine Flasche Wodka mit Cannabis-Samen erworben. Die Flasche wurde sichergestellt, die Frau wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Nicht anders war es einige Tage zuvor einem 23-Jährigen aus Mittelfranken ergangen. Er wurde am Samstag, 4. August, von Schleierfahndern kontrolliert. Hierbei konnte eine Flasche mit Wodka und einer Marihuanadolde aufgefunden werden. Die Polizeiinspektion Furth im Wald weist wiederholt darauf hin, dass derartige Alkoholmischungen in Deutschland verboten sind. Auch wenn die Alkoholika nur „als Gag“ erworben werden, so kann dies dennoch empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Regensburg