Justizvollzugsanstalt
Strafbefehl nicht bezahlt – Schwarzfahrer muss 15 Tage hinter Gitter

13.08.2018 | Stand 02.08.2023, 23:48 Uhr
−Foto: n/a

Wegen Erschleichens von Leistungen muss ein 51-jähriger Regensburger jetzt ins Gefängnis und die vom Amtsgericht verhängte Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Bereits im Januar 2018 hatte das Gericht den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 225 Euro, ersatzweise 15 Tage Freiheitsstrafe, zuzüglich Verfahrenskosten in Höhe von 82 Euro, verurteilt.

REGENSBURG Der 51-Jährige hatte in der Folge aber weder die Geldstrafe beglichen, noch war er der anschließenden Ladung zum Haftantritt gefolgt. Am Freitagnachmittag, 10. August, geriet er in das Fahndungsnetz der Polizei. Eine gemeinsame Streife der Bundespolizei Regensburg und der Polizeiinspektion Süd kontrollierten den mittlerweile mit Haftbefehl Gesuchten im Bereich der Bushaltestelle nähe Hauptbahnhof und stellten den Haftbefehl fest. Da der 52-Jährige nicht in der Lage war, den geforderten Gesamtbetrag in Höhe von 307 Euro aufzubringen, lieferten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt ein.

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