Urteil
Bauunternehmer aus dem Landkreis prellt den Fiskus um 50.000 Euro

10.08.2018 | Stand 02.08.2023, 23:33 Uhr
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Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass ein Unternehmer aus dem Landkreis Regensburg vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro verurteilt wurde. Nach Angaben des Zolls handelte es sich um einen Bauunternehmer.

REGENSBURG Der Geschäftsmann beschäftigte über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehrere, angeblich selbstständige Gewerbetreibende – ein sogenannter Subunternehmer –, obwohl diese jedoch abhängige und weisungsgebundene Beschäftigte der Firma waren. Seinen Verpflichtungen, diese „Subunternehmer“ ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungen als Arbeitnehmer anzumelden und die fälligen Beiträge vollständig und rechtzeitig zu entrichten, kam der Verantwortliche jedoch nicht nach. Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 50.000 Euro. Neben der verhängten Geldstrafe und den vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen muss der verurteilte Unternehmer zusätzlich auch für die Verfahrenskosten aufkommen.

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