Landgericht Regensburg
Asylbewerber mit 30 Identitäten vor Gericht – waren gezupfte Augenbrauen der Grund für den Mordversuch?

11.07.2018 | Stand 13.09.2023, 1:59 Uhr
Verena Bengler
−Foto: Foto: vb

Etwas abwesend lächelt der Angeklagte in seinem blauen, viel zu großen blauen Pullover vor sich hin. Neben ihm sitzen sein Verteidiger und ein Dolmetscher, der ihm schnell und leise flüsternd alles übersetzt, was im Gerichtssaal gesagt wird. Der junge Mann auf der Anklagebank steht seit Mittwoch, 11. Juli, wegen versuchten Mordes vor dem Regensburger Landgericht. An einem Nachmittag im Oktober 2017 soll der Asylbewerber auf einen irakischen Landsmann eingestochen haben.

REGENSBURG Schon damals hätte der Angeklagte laut Aussage einer Kripobeamtin abgeschoben werden sollen. Aufgrund seiner 30 verschiedenen Identitäten war dies aber nicht möglich. Der Angeklagte, bei dem weder Name noch Alter – er gab in der Vergangenheit sowohl das Geburtsjahr 1998 als auch das Geburtsjahr 1989 an –genau bekannt sind, soll am 2. Oktober 2017 vor der Asylbewerberunterkunft in der Bajuwarenstraße in Regensburg aufgetaucht sein. Da er selbst nicht in dieser Unterkunft wohnte und keinen wichtigen Grund für seinen Einlass nennen konnte, wurde ihm der Zutritt verweigert.

Der Angeklagte verfügt über 30 Identitäten

Unvermittelt soll er dann auf einen 23-jährigen irakischen Asylbewerber eingestochen haben, den er kurz zuvor noch freundlich gegrüßt hatte. Als Waffe soll er ein Teppichmesser mit einer auf fünf Zentimeter ausgefahrenen Klingenlänge verwendet haben. Sein Ziel soll es dabei gewesen sein, den 23-Jährigen zu töten. Der Angeklagte soll bei dem Angriff den Hinterkopf seines Opfers getroffen haben. Die Klinge soll so auf den Schädelknochen getroffen sein, dass sie abbrach. Das 23-jährige Opfer wurde im Krankenhaus notärztlich versorgt und genäht.

„Mein Mandant wird keine Angaben machen“, stellte der Anwalt des Angeklagten direkt nach der Verlesung der Anklageschrift klar. Daraufhin, wurde eine Kripobeamtin in den Zeugenstand gerufen. Sie hatte den Angeklagten damals am Tag nach dem Vorfall vernommen. Ihr gegenüber hatte der Angeklagte die Gründe für den Mordversuch genannt. Er betrachtete sein Opfer als „unwürdigen Menschen“, weil er mit zu viel Fett kocht und sich die Augenbrauen zupft. Der Angeklagte gab damals an, dass er im Falle einer Abschiebung zurückkommen und seine Tat zu Ende führen würden. „Es ist mir egal, wenn ich deswegen im Gefängnis bleiben muss“, soll er wörtlich gesagt haben.

Er onanierte vor den Augen der Pflegerin

Auffällig geworden ist der Angeklagte in der Vergangenheit wohl schon mehrmals. Bei einem Aufenthalt im Bezirksklinikum vor dem Vorfall im Oktober 2017 soll er vor den Augen einer Pflegerin onaniert haben. In der Asylbewerberunterkunft in der Bajuwarenstraße hatte er bereits Hausverbot.

Der Angeklagte ist derzeit im Bezirksklinikum Regensburg untergebracht. Er soll an Schizophrenie leiden und damals im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Für das Sicherungsverfahren sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird am Mittwoch, 25. Juli, erwartet.

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