Gegen Weisungen verstoßen
Therapiemaßnahme nicht angetreten– 39-Jähriger muss jetzt drei Monate Haft absitzen

22.05.2018 | Stand 29.07.2023, 6:24 Uhr
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Weil ein 39-Jähriger während der Führungsaufsicht gegen Auflagen verstoßen hatte, muss er nun eine dreimonatige Haftstrafe abzusitzen.

REGENSBURG Bundespolizisten hatten am Freitagvormittag, 18. Mai, bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof Regensburg den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten festgestellt. Weil der durch das Amtsgericht verurteilte Allgäuer eine angeordnete Therapiemaßnahme nicht angetreten hatte und sich in der Folge auch der Ladung zum Haftantritt nicht gestellt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl zur Vollstreckung der dreimonatigen Freiheitsstrafe.

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