In Regensburg verhaftet
Therapie nicht angetreten – 40-Jähriger muss Restfreiheitsstrafe von 42 Tagen absitzen

11.05.2018 | Stand 28.07.2023, 18:51 Uhr
−Foto: n/a

Einen 40-Jährigen haben Bundespolizisten am Dienstagmittag, 8. Mai, nach einer Kontrolle am Hauptbahnhof Regensburg verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Regensburg eingeliefert. Grund für die Verhaftung war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.

REGENSBURG Im April 2017 hatte das Amtsgericht Nürnberg den Mann wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Im Januar 2018 wurde dem zunächst Inhaftierten die Zurückstelllung der Vollstreckung der restlichen Freiheitsstrafe bewilligt. Als Auflage sollte er eine Behandlung in einer Therapieeinrichtung antreten. Diese Behandlung trat der Verurteilte aber nicht an. Die Staatsanwaltschaft zog deshalb ihre Entscheidung zurück und erließ stattdessen Haftbefehl zur Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe von 42 Tagen.

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