Anklage
Der Ministranten-Mörder von Regensburg soll Mithäftling in der JVA fast getötet haben

20.02.2018 | Stand 13.09.2023, 7:02 Uhr
−Foto: Foto: Eckl

1994 ermordete er einen Jungen, als er freikam, tötete er erneut – jetzt steht er wieder vor Gericht: Am Montag, 5. März, beginnt der Prozess gegen den als Ministranten-Mörder von Regensburg bekannt gewordenen Martin P. Er soll versucht haben, einen Mitinsassen in der Forensik der JVA Straubing umzubringen.

REGENSBURG Es gibt Taten, die sind so abscheulich, dass sie auch nach knapp 25 Jahren nicht vergessen sind. Zu diesen Taten zählt sicherlich der Mord an dem elfjährigen Tobias. Der Ministrant hatte sich vom damals 18-jährigen Martin P. am 13. Oktober 1994 in eine Falle locken lassen. P. war ebenfalls Messdiener, er hatte das Vertrauen des Jungen. Dass P. pädophil war und zwei Jahre vorher bereits einen Buben sexuell im Westbad missbrauchte, wurde erst später bekannt. Den kleinen Tobias tötete P. an jenem Tag in der Nähe der Kirche Herz Marien mit 70 Messerstichen. Ermittler berichteten von einem Blutrausch, in den der Täter geraten war. P. wurde damals zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Doch weil es keine Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht gab, kam er wieder frei. 2005 lauerte er dem Sohn eines Mithäftlings auf dem Schulweg auf. Er erstickte den Neunjährigen und verging sich an der Leiche. Seither ist er in Sicherungsverwahrung in der Forensischen Klinik in Straubing-Lerchenhaid. Doch offenbar ist das kein Grund, dass P. nicht wieder straffällig werden könnte. Jetzt liegt dem Schwurgericht eine Anklage vor.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Versuchter Mord! Das war geschehen: Es war ein ganz normaler Tag für die Gefangenen des Bezirksklinikums Straubing, dort, wo verurteilte Straftäter untergebracht sind, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Nach dem letzten Mord in München an dem kleinen neunjährigen Jungen ist klar: P. ist gefährlich. An jenem 7. Oktober 2015 saß der damals 39-jährige Schwerverbrecher zusammen mit einem Mithäftling vor dem Fernseher. Doch dann geriet P. mit dem 26-Jährigen in Streit. Was dann geschah, wertet die Staatsanwaltschaft Regensburg als versuchten Mord: P. soll sich dem Mithäftling von hinten mit einem Hammer genähert haben und schlug massiv auf den Kopf des 26-Jährigen ein. Offenbar erkannten die Ermittler darin das Mordmerkmal der Heimtücke!

P. soll das Opfer auch noch gewürgt haben

Doch dem nicht genug: Als der 26-Jährige wehrlos nach dem massiven Schlag auf dem Bett landete, soll P. seinen Mithäftling gewürgt und dem schwer verletzten Mann Mund und Nase zugehalten haben! Erst durch Schreie wurde das Pflegepersonal offenbar aufmerksam, zusammen mit einem weiteren Patienten überwältigten sie schließlich den 39-Jährigen, der fixiert wurde.

Der 26-Jährige überlebte die Attacke zwar, aber wie ein Sprecher des Landgerichts Regensburg bestätigt, wirft man P. nun gefährliche Körperverletzung und versuchten Mord vor. Fraglich ist indes, wie P. überhaupt zu dem Hammer kommen konnte. Überhaupt geriet das BKH Straubing beziehungsweise die Forensische Klinik in Straubing-Lerchenhaid im Herbst 2015 in den Fokus der Berichterstattung: Wenige Wochen vor P.s mutmaßlicher Mord-Attacke ging ein 28-Jähriger auf einen Mithäftling mit einem Messer los, verletzte ihn erheblich.

Jetzt soll der Prozess gegen P. am Landgericht Regensburg beginnen. Am 5. März ist Prozessauftakt, vier Verhandlungstage sind anberaumt. Für P. wird sich wohl nicht viel ändern – die Sicherungsverwahrung ist ihm auch in den nächsten Jahren gewiss.

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