Justiz
Maria Baumers Tod bleibt vorerst ungeklärt – Verfahren gegen Ex-Verlobten eingestellt

31.01.2018 | Stand 13.09.2023, 6:21 Uhr
−Foto: Foto: Ursula Hildebrand

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das Verfahren gegen den Ex-Verlobten Maria Baumers , Christian F., eingestellt. Maria Baumer war am 26. Mai 2012 verschwunden, im September 2013 fand man ihre Leiche im Kreuther Forst bei Bernhardswald.

REGENSBURG/MUSCHENRIED Es war ein Fall, der viele Menschen bewegt hat. Sogar bei „Aktenzeichen XY ungelöst“ im ZDF suchten Angehörige und Ermittler nach der damals 26-jährigen Frau. Umso größer war das Entsetzen, als Pilzsammler am 8. September 2013 die sterblichen Überreste der jungen Frau, die ursprünglich aus dem Landkreis Schwandorf stammte, fanden. Schnell geriet der Ex-Verlobte der jungen Frau in Verdacht – er ging in U-Haft und wurde auch wieder entlassen. Beweismittel gab es viele, auch Privatermittler schalteten sich in den Fall ein. Zur Klärung konnte aber auch all das offenbar nicht beitragen. Nun nimmt der Fall zumindest ein vorläufiges Ende: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Ex-Verlobten eingestellt.

Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft: Abschluss der Ermittlungen im Todesfall Maria Baumer

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die Ermittlungen im Todesfall Maria Baumer abgeschlossen und das Verfahren gegen den Beschuldigten Anfang dieser Woche eingestellt.

Die damals 26-jährige Maria Baumer war Ende Mai 2012 plötzlich verschwunden und galt über 15 Monate als vermisst, bevor ihr Leichnam Anfang September 2013 in einem Waldstück bei Bernhardswald aufgefunden wurde. In der Folge geriet ihr damaliger Verlobter in Verdacht, Maria Baumer getötet zu haben.

Diesen Tatverdacht konnten die sehr aufwendig und akribisch geführten Ermittlungen nicht erhärten. Anhand der vorliegenden Beweislage kann weder ein hinreichend bestimmtes Tatgeschehen nachgewiesen, noch eine Tatbegehung durch einen Dritten mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden. So steht trotz der langwierigen und intensiven Ermittlungen bis heute nicht mit ausreichender Sicherheit fest, wann, auf welche Weise und wo Maria Baumer verstorben ist. Aufgrund dieser und weiterer ungeklärt gebliebener Fragen war das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten einzustellen.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage zu erheben, wenn die durchgeführten Ermittlungen hierzu genügenden Anlass bieten. Andernfalls hat sie das Verfahren einzustellen (§ 170 Abs. 1, Abs. 2 StPO). Ein „genügender Anlass“ liegt nur dann vor, wenn auf Grundlage der vorliegenden Ermittlungsergebnisse am Ende einer Hauptverhandlung eine Verurteilung des Beschuldigten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre. Dies ist in Bezug auf den Tatverdächtigen nicht der Fall.

Regensburg