Verwaltungsgericht Regensburg
Seuchenwoche für Beamten: Drei Vergehen in sieben Tagen

24.10.2017 | Stand 13.09.2023, 2:06 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Weil ein Zollinspektor im gehobenen Dienst sich im vergangenen Jahr innerhalb von nur einer Woche gleich drei Dienstvergehen leistete, wurden ihm die Dienstbezüge für 18 Monate um zehn Prozent gekürzt. Nachdem ein Einspruch des Beamten bereits abgelehnt worden war, klagte er nun vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen die Bundesrepublik Deutschland.

REGENSBURG Auf diesem Wege möchte er eine Aufhebung der Kürzung seiner Dienstbezüge erreichen. Das erste Vergehen ereignete sich Ende Februar 2016. Der Kläger kam zu spät zu einem Fortbildungsschießen und betrat den Schulungsraum verbotener Weise mit geladener Waffe. Als er seinen Fauxpas bemerkte, hantierte er mit der Waffe herum und richtete sie so aus Versehen auch auf einen Kollegen.

Nur wenige Tage später machte er sich mit einem Dienstfahrzeug auf den Weg zum Regensburger Amtsgericht. Dort war er bei einer Verhandlung als Zeuge geladen. Auf dem Weg bemerkte er, dass er seine Brille zu Hause vergessen hatte, und machte mit dem Dienstfahrzeug einen Umweg nach Hause, um sie zu holen. Auf diesem Umweg wurde der Kläger in einen Unfall mit 3.000 Euro Schaden verwickelt. Das Blöde: Durch den verbotenen Umweg nach Hause wurde aus der Dienstfahrt eine Privatfahrt. „Ich ging damals davon aus, dass es sich um eine Dienstfahrt handelt. Jetzt weiß ich es besser“, erklärte der Kläger kleinlaut vor Gericht. Eigentlich hätte es der Kläger aber doch besser wissen müssen, schließlich hatte sich schon 2014 ein ähnlicher Fall, jedoch ohne Unfall ereignet.

Damals wurde er darauf hingewiesen, dass solche Fahrten als privat zu werten sind. Nur wenige Tage später wurde dem Zollinspektor aufgrund des Vorfalls im Schulungsraum die Berechtigung zum Führen der Dienstwaffe entzogen. Dabei wurde festgestellt, dass er die Pistole geladen in seinem Spind aufbewahrte.

Diese drei Dienstvergehen wurden schließlich mit der Kürzung der Dienstbezüge geahndet. „Der Kläger hatte vor Kurzem sein 40-jähriges Dienstjubiläum. In all der Zeit hat er sich nichts zu Schulden kommen lassen. Er hatte einfach eine Seuchenwoche“, erklärte sein Anwalt vor Gericht. „Mir tut es leid, dass das alles passiert ist und ich gelobe Besserung“, verspricht der Zollinspektor am Ende der Verhandlung.

Zum Glück für den Kläger hielt auch das Verwaltungsgericht Regensburg die Kürzung seiner Dienstbezüge für nicht angemessen. Die Disziplinarverfügung wurde daher abgeändert. Der Kläger muss nun lediglich eine Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro zahlen.

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