Prozess gegen Lkw-Fahrer
Landgericht verneint hinreichenden Tatverdacht wegen versuchten Mordes

09.10.2019 | Stand 31.07.2023, 8:29 Uhr
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Gemeingefährliches Überhol-Manöver lediglich vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs

PASSAU. Im Verfahren gegen den wegen Mordes angeklagten LKW-Fahrer hat die 2. Strafkammer des Landgerichts Passau die Anklage mit der Maßgabe zugelassen, dass der Angeklagte lediglich der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs hinreichend verdächtig ist, nicht aber des versuchten Mordes.

Die 2. Strafkammer hat das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Passau – Schöffengericht - eröffnet.

Die Strafkammer führt in der Entscheidung aus, dass das vorgeworfene Fahrmanöver zwar in höchstem Maße gefährlich gewesen sei und für andere Verkehrsteilnehmer, so etwa entgegenkommende Fahrzeugführer, auch tödlich hätte enden können, gleichwohl sei aller Voraussicht nach der Nachweis eines Tötungsvorsatzes nicht zu führen.

Hinreichend verdächtig sieht die Kammer den Angeklagten der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs. Wegen der zu erwartenden Strafe für dieses Vergehen von bis zu vier Jahren hat die Kammer das Verfahren vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Passau eröffnet.

Wegen fortbestehender Fluchtgefahr wurde der Haftbefehl aufrechterhalten.

Passau