Verurteilt
Faschingsrandalierer muss für fünf Monate in den Knast

07.03.2019 | Stand 03.08.2023, 12:44 Uhr
−Foto: n/a

Weil ein Mann aus Pocking im Fasching 2018 randalierte und Polizisten heftig beleidigte, muss er nun ins Gefängnis. Das Urteil des Gerichts ist rechtskräftig.

POCKING Der Fall ereignete sich bereits im Fasching 2018. Während viele Narren nach dem Faschingszug am Kirchplatz noch ausgiebig und fröhlich feierten, gab es einige Personen, die eher auf Randale aus waren. Für die Polizei und den Rettungsdienst gab es im letzten Jahr mehrere Einsätze, weil Besucher randalierten, meistens waren sie erheblich betrunken. Auch ein Mann aus Pocking schlug deutlich über die Strenge, das Faschingstreiben neigte sich bereits dem Ende zu und der Pockinger verließ auch das Gelände am Kirchplatz. Unweit davon begann der Pockinger zu randalieren und griff grundlos eine andere Person an, auf die er heftig einschlug.

Zeugen konnten den Vorfall bemerken und verständigten die Polizei. Eine Streife war in der Nähe und konnte den Schläger beinahe unmittelbar nach der Tat festnehmen. Bei der Festnahme und während des Transportes zu Dienststelle wurde der Täter ausfällig und beleidigte die Beamten auf das Übelste. Drückte die Polizei vor einigen Jahren in manchen solcher Fälle noch ein Auge zu, so werden mittlerweile solche Ausfälle konsequent angezeigt. Der Täter war übrigens kein Unbekannter bei der Polizei und das Gericht verurteilte den Mann nun wegen Körperverletzung und Beamtenbeleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten ohne Bewährung.

Passau