Fall sorgte bundesweit für Aufsehen
Gewaltsamer Tod von Maurice K. (15) – 12 Verhandlungstage am Landgericht Passau angesetzt

04.10.2018 | Stand 03.08.2023, 4:33 Uhr
−Foto: n/a

Verfahren vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts gegen sechs Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge u. a.

PASSAU/OBERNZELL Wie das Landgericht Passau heute in einer Pressemitteilung ankündigt hat, beginnt am Donnerstag, 8. November 2018 vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Passau eine Hauptverhandlung gegen sechs Angeklagte zwischen 15 und 25 Jahren. Den Angeklagten liegt nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Passau zur Last, am 16. April 2018 in einer Fußgängerunterführung in Passau an einer tätlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein, in deren Verlauf der damals 15-jährige Schüler K. so schwer verletzt wurde, dass er kurze Zeit später verstarb.

Das Geschehen soll damit begonnen haben, dass der später Getötete und einer der Angeklagten, der 16-jährige Jugendliche R., gegen 18 des 16.4.2018 zu einer zuvor verabredeten körperlichen Auseinandersetzung („1 gegen 1“) aufeinandertrafen. Anwesend waren neben den Angeklagten noch zirka 20 weitere Personen, die zuvor unter anderem von einem der Mitangeklagten, einem 17-jährigen Jugendlichen, über soziale Medien über den geplanten „Kampf“ informiert und zum Erscheinen aufgefordert worden sein sollen. Dieser Jugendlichen soll zuvor auch über „WhatsApp“-Kommunikation dazu beigetragen haben, dass der Kampf zwischen den beiden Jugendlichen vereinbart wurde.

Nach anfänglichen Tätlichkeiten zwischen M. und K. sollen sich schließlich weitere Angeklagte in die Auseinandersetzung eingemischt haben. Insgesamt sollen letztlich vier der Angeklagten den Geschädigten K. mit Schlägen und Tritten traktiert haben. Derjenige Angeklagte, der zuvor an der Organisation der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein soll, soll durch Zurufe diese vier Personen angefeuert haben. Ein weiterer, damals bereits erwachsener Angeklagter soll zwar selbst nicht tätlich eingegriffen haben, ihm legt die Anklage jedoch zur Last, dass er vor Beginn der Auseinandersetzung verbal deren „Leitung“ übernommen und dann nicht eingegriffen habe, als mehrere Personen auf K. einschlugen. Zudem soll dieser Angeklagte versucht haben, anwesende Zeugen durch Drohungen von einer Aussage bei der Polizei abzuhalten.

Der 15-jährige K. verlor schließlich das Bewusstsein und verstarb um 19.32 Uhr im Klinikum Passau.

Laut dem rechtsmedizinischen Gutachten kam es bei K. zu einer Bluteinatmung und zum Erstickungstod.

Wegen dieses Sachverhalts legt die Staatsanwaltschaft den Angeklagten insbesondere Körperverletzung mit Todesfolge zur Last, wobei es sich bei einem der Angeklagten insoweit um Beihilfe gehandelt habe. Außerdem sollen sich alle Angeklagten zugleich der Beteiligung an einer Schlägerei schuldig gemacht haben, einer der Angeklagten darüber hinaus der versuchten Nötigung.

Hinsichtlich zweier Angeklagter erhebt die Staatsanwaltschaft noch weitere Tatvorwürfe: Einer der Angeklagten soll bei seiner Festnahme einen tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigungen begangen haben; ein weiterer Angeklagter soll bei einer anderen Gelegenheit eine Schusswaffe geführt und durch eine weitere Tat eine gefährliche Körperverletzung begangen haben.

Für das Verbrechen einer Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Gesetz für erwachsene Straftäter Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren vor. Für die jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten gelten abweichende Regeln.

Es wurden bislang 12 Hauptverhandlungstermine festgesetzt: 08.11, 14.11., 15.11., 22.11., 23.11., 29.11., 6.12., 7.12., 12.12. und 19.12.2018 sowie 9.1.und 17.1.2019, Beginn jeweils 9 Uhr.

Passau