„Hundekiller“ abgestraft
Muss er nun endlich seine Waffen abliefern?

30.05.2018 | Stand 13.09.2023, 3:02 Uhr
Stefan Brandl
−Foto: Foto: Marion Kellberger

Familie Kellberger lebt weiter in Angst vor dem Ballermann in der Nachbarschaft.

HAARBACH 80 Tagessätze zu 40 Euro, also insgesamt 3200 Euro Geldstrafe, muss ein Landwirt aus Haarbach jetzt zahlen, weil er ohne „vernünftigen oder nachvollziehbaren Grund“ einen Hund kaltblütig erschossen hat – den sanftmütigen Bubu der Familie Kellberger (PaWo berichtete). Für Marion und Franz Kellberger – beide engagierte Tierschützer in der „Vilshofener Hunderettung“ – ist der Richterspruch zwar einerseits Genugtuung, andererseits jedoch fürchten sie weiter um ihre Tiere. Denn ihr schießwütiger Nachbar musste zwar die Repetierbüchse, mit der er Bubu erschossen hat, abgeben, nicht aber bis dato seine übrigen Feuerwaffen.

Gericht: Hund ohne Grund erschossen

Der Vorfall am 23. Oktober 2017 löste nicht nur bei den Mitgliedern der „Vilshofener Hunderettung“ blankes Entsetzen und Wut aus. Der gutmütige, vier Jahre alte Bubu, der ein leidvolles Leben hinter sich gelassen hatte und von der „Vilshofener Hunderettung“ aufgenommen wurde, war nur mal kurz ausgebüxt – und schleppte sich mit einer Kugel in der Brust schwer verletzt nach Hause. Die Schussverletzung überlebte er nicht. Der Nachbar hat den Hund mit einem gezielten Gewehrschuss regelrecht hingerichtet. Dafür wurde der Landwirt jetzt bestraft.

Die Familie Kellberger aber hat nach wie vor Angst: „Niemand kann sich vorstellen, was es bedeutet in dieser Situation zu leben, nicht zu wissen, wann oder ob der Waffeninhaber noch mal ausrastet oder sich ,bedroht‘ fühlt. Wir leben in Unsicherheit und Sorge um unsere Tiere“, sagt Marion Kellberger.

Denn ihr herzensguter Kangal-Rüde Bubu wurde nicht aus Notwehr erschossen, wie es der Nachbar dem Gericht glauben machen wollte, sondern – wie das Gericht feststellte – „ohne rechtfertigenden oder entschuldigenden Grund“ habe er auf Bubu geschossen, um ihn zu töten. Also mit Absicht! Der Beweis: Bubu ist nicht auf den Landwirt zugelaufen, sondern stand zum Zeitpunkt der Schussabgabe in schräger Position zu ihm. Das ergibt sich aus dem Einschusswinkel des Projektils.

Einen offenbar Schießwütigen, der Knarren hortet, als Nachbarn haben? Nun, via Rechtsanwalt wollte die Familie Kellberger vom Landratsamt erwirken, dass der Hundekiller auch seine übrigen Waffen samt Munition dazu abgeben sollte. Begründung: Unzuverlässigkeit! Er habe im Fall Bubu planmäßig gehandelt, er habe den zusammengebrochenen Hund einfach liegen lassen, er habe vor der Polizei gelogen und er habe eine Waffe in freiem Gelände in der Öffentlichkeit benutzt, zu der er ausdrücklich keine Erlaubnis gehabt hätte. Einsichtsfähigkeit in das Unrecht seiner Tat fehle ihm ebenfalls, so Kellbergers Anwalt.

Bei 60 Tagessätzen ist Schicht im Schacht

Eine Antwort bekam der Rechtsbeistand der Familie Kellberger vom Landratsamt bis heute nicht. „Wir fühlen uns vom Landratsamt im Stich gelassen. Wir und auch sonst niemand kann es verstehen, dass nach einer solch rohen Tat abgewartet wird. Jeder Jäger und Sportschütze ist empört und hätte sich so was nicht leisten können. Auch ist es für uns nicht nachvollziehbar, warum diese Waffen nicht schon längst gebrauchsunfähig gemacht und die Munition sichergestellt wurden. Anscheinend sieht das Amt keine öffentliche Gefahr“, ist Marion Kellberger entsetzt.

Aber jetzt wohl doch: Denn bei einem Strafmaß von mehr als 60 Tagessätzen ist für Waffennarren Schicht im Schacht – dem Landwirt droht der Entzug der Waffenbesitzkarte samt seiner fünf bis sechs Kleinkaliber-Gewehre, da die zwingend notwendige Voraussetzung der „Zuverlässigkeit“ nicht mehr gegeben sein könnte.

Landratsamt-Sprecher Werner Windpassinger: „Wir führen nun eine waffenrechtliche Bewertung auf Grundlage des Tatbestands durch.“ Ausgang noch offen…

Passau