Serbe muss in die JVA Passau
Bundespolizei vollstreckt zwei offene Haftbefehle

27.03.2018 | Stand 20.07.2023, 19:24 Uhr
−Foto: n/a

Am frühen Montagmorgen, 26. März, kontrollierten Bundespolizisten bei der Einreise in der Kontrollstelle Rottal-Ost einen 32-jährigen Serben.

RUHSTORF Der Fahndungscomputer meldete beim Datenabgleich gleich zwei aktuelle Vollstreckungshaftbefehle. Die Staatsanwaltschaft Essen suchte nach dem Mann wegen Beleidigung in Tateinheit mit einer Bedrohung. Deswegen drohten dem Serben 23 Tage Haft, ersatzweise 298 Euro Geldstrafe. Diesen Geldbetrag konnte der 32-Jährige auch sofort begleichen.

Beim zweiten Haftbefehl, ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Essen, gab es allerdings keine Möglichkeit für eine ersatzweise Geldstrafe. Wegen des besonders schweren Fall des Diebstahls in neun Fällen wurde der Serbe bereits im Jahr 2012 rechtskräftig zu einer Restfreiheitsstrafe von 262 Tage verurteilt, dieses Urteil wurde durch die Wiedereinreise des 32-jährigen Serben nach Bayern aktiv und von der Bundespolizei mit der Festnahme und der anschließenden Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Passau umgesetzt.

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