Ermittlungen gegen drei Männer
Fahren ohne Fahrerlaubnis mit fatalen Folgen

22.03.2018 | Stand 24.07.2023, 15:23 Uhr
−Foto: n/a

Am Mittwoch, 21. März, gegen 22.10 Uhr, kontrollierten Beamte der Bundespolizei auf der A3, am dortigen Autobahnparkplatz Stierwaid, bei der Ausreise aus dem Bundesgebiet, einen Opel mit bulgarischer Zulassung.

WINDORF Bei der Kontrolle zeigte der 48-jährige bulgarische Fahrzeugführer einen sogenannten „britischen Lernführerschein“ vor, welcher in Deutschland keine Gültigkeit besitzt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und zur weiteren Sachbearbeitung die örtlich zuständige Verkehrspolizei Passau verständigt. Der Bulgare wurde angezeigt.

Da er die von der Staatsanwaltschaft geforderte Sicherheitsleistung in vierstelliger Höhe nicht aufbringen konnte, ging er zunächst, mit dem Ziel einer richterlichen Vorführung, in Haft. Sein 26-jähriger Sohn, welcher am nächsten Morgen bei der Verkehrspolizei Passau erschien, um sich nach dem Verbleib seines Vaters zu erkundigen, wurde als Fahrzeughalter wegen Ermächtigens als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Er konnte nach Beendigung aller polizeilicher Maßnahmen wieder entlassen werden.

Pech hatte auch der mit anwesende Freund des Sohnes, ein 30-jähriger Bulgare, welcher beauftragt wurde, den Wagen abzuholen. Bei der Überprüfung der Person wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Durch Bezahlung der noch ausstehenden Geldstrafe konnte der Haftbefehl abgewendet werden.

Das Fahrzeug konnte der Bulgare dennoch nicht mehr abholen, da sein vorgezeigter bulgarischer Führerschein bereits abgelaufen war. Zum Glück konnte ein weiterer mit anwesender Freund der Familie, ein 54jähriger, in Deutschland wohnhafter türkischer Staatsbürger, die geforderte Sicherheitsleistung für den inhaftierten Vater des Fahrzeugbesitzers bezahlen und ihn somit wieder auf freien Fuß setzen.

Passau