Fahrverbot für Wiederholungstäterin
Autofahrerin fährt betrunken zur Polizei

20.02.2018 | Stand 20.07.2023, 10:28 Uhr
−Foto: n/a

Bußgeldverfahren gegen 33-jährige Wiederholungstäterin eingeleitet – zweite Alkoholfahrt innerhalb kurzer Zeit.

FREYUNG Eine 33-jährige Frau erschien am Montagabend, 19. Februar, auf Vorladung in der Polizeiinspektion Freyung. Die Beamten nahmen bei dem Gespräch mit der Frau, die wegen einer kürzlich begangenen Trunkenheitsfahrt vernommen werden sollte, deutlichen Alkoholgeruch wahr. Offensichtlich unbeeindruckt von dem letzten Vorfall war die Dame zu dem anberaumten Vernehmungstermin alkoholisiert bei der Polizei vorgefahren. Ein freiwilliger durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte bei der Pkw-Fahrerin einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich, weshalb nach Unterbindung der Weiterfahrt ein Bußgeldverfahren eingeleitet und der Fahrzeugschlüssel zur Gefahrenabwehr sichergestellt wurde. Die „uneinsichtige“ Wiederholungstäterin muss nun mit einem Fahrverbot von mindestens drei Monaten und einer empfindlichen Geldbuße rechnen. Zudem steht im Zusammenhang mit der ersten Trunkenheitsfahrt u.a. auch der Entzug ihrer Fahrerlaubnis im Raum.

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