Zwei offene Haftbefehle
Zeuge auf der Dienststelle festgenommen

24.02.2020 | Stand 01.08.2023, 10:41 Uhr
−Foto: n/a

Am Freitagnachmittag, 21. Februar 2020, nahmen Beamte der Polizeiinspektion Mühldorf auf der Dienststelle eine Anzeige auf.

Mühldorf. Unter anderem sollte hier ein 39-jähriger als Zeuge angehört werden. Der Mann, er stammt aus einer kleineren Gemeinde im nördlichen Landkreis Mühldorf, staunte dann aber nicht schlecht: Es lagen zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Traunstein gegen ihn vor. Der erste wegen einer Körperverletzung und der zweite wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Beide aus dem Jahr 2018. Im ersten Fall wurde der 39-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von knapp 1.900 Euro oder 90 Tagen Haft, im zweiten Fall zu einer Geldstrafe in Höhe von knapp 900 Euro oder 39 Tagen Haft verurteilt.

Es bleibt bis heute ungeklärt, ob der „Zeuge“ auf eine Verjährung der Haftbefehle hoffte oder ob er davon ausging, von dem Beamten nicht überprüft zu werden.

Bevor es nun zu seiner Anhörung kam, wurden die beiden Haftbefehle vollstreckt. Der Mann konnte den ersten Haftbefehl mit der Bezahlung abwenden. Bei dem zweiten, knapp 900 Euro, konnte über die Staatsanwaltschaft Traunstein eine Ratenzahlung für den 39-Jährigen erreicht werden.

Erst nach der Abarbeitung der Haftbefehle konnte seine polizeiliche Anhörung erfolgen und er verließ als freier Mann die Dienstelle in Mühldorf.

Mühldorf a.Inn